Kulturstaatsminister Weimer verzichtet auf Bezeichnung politischer Extremisten
Nach Berichten des Tagesspiegel und des Deutschlandfunks hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angekündigt, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ künftig nicht mehr als „politische Extremisten“ zu bezeichnen.
Hintergrund der Äußerung und rechtliche Schritte
In einem Interview mit der „Zeit“ hatte Weimer auf die Frage, warum er in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen habe, erklärt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung von Weimer.
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Forderung statt. In seiner Begründung betonte das Gericht, dass die Äußerung des Kulturstaatsministers das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen verletze und keine belastbare Tatsachengrundlage für die Bewertung vorliege.
Rechtskräftigkeit der Entscheidung
- Weimer verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
- Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers bestätigte diesen Verzicht, äußerte sich jedoch nicht zu den Gründen.
- Das Gericht bestätigte auf Anfrage, dass die Unterlassungsverfügung seit Ende April rechtskräftig ist.




















