Rechtsstreit um KI und Urheberrecht in der Buchbranche
Die Buchbranche sieht sich erneut mit einem bedeutenden Rechtsstreit bezüglich Künstlicher Intelligenz (KI) und Urheberrecht konfrontiert. Der Verlag Carlsen sowie der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn haben Klage gegen OpenAI eingereicht. Im Mittelpunkt steht die Bilderbuchreihe „Das NEINhorn“. Die Klage wurde beim Landgericht München eingereicht und richtet sich gegen OpenAI Ireland, den Betreiber von ChatGPT in Europa.
Vorwürfe gegen OpenAI
Die Kläger werfen OpenAI vor, dass bereits einfache Eingaben zu Geschichten führen, die in wesentlichen Aspekten den Originalwerken ähneln. Auch die erzeugten Illustrationen seien auf den ersten Blick kaum von den Originalabbildungen zu unterscheiden. ChatGPT generiere zudem eigenständig weitere Texte und Bilder mit Figuren und Schauplätzen aus der Reihe. In Tests sei das System sogar in der Lage gewesen, vollständige Druckvorlagen zu erstellen, einschließlich Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo.
Unlizenzierte Nutzung von Werken
Carlsen, Kling und Henn gehen davon aus, dass ihre Werke ohne Zustimmung für das Training der Sprach- und Bildmodelle verwendet wurden und somit in den Modellen abrufbar sind. Eine Überprüfung durch die Redaktion des Börsenblatts bestätigte, dass ChatGPT eigenständig und proaktiv Inhalte zum „NEINhorn“ generiert.
Forderungen der Kläger
- Beendigung der unautorisierten Nutzung der Werke
- Offenlegung möglicher Missstände
- Übernahme der Verantwortung für bereits entstandene Schäden
Bereits im Frühjahr hatte Penguin Random House gemeinsam mit Autor und Illustrator Ingo Siegner in einem vergleichbaren Fall Klage gegen OpenAI eingereicht. Dabei geht es ebenfalls um KI-generierte Inhalte, unter anderem zur Reihe „Der kleine Drache Kokosnuss“.
Ausblick auf die Rechtslage
Die juristischen Verfahren werden voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Viele Verlage und Rechteinhaber hoffen auf grundlegende Urteile, die künftig eine bessere Kontrolle und Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen durch KI-Anbieter ermöglichen.
Weitere Informationen: https://www.boersenblatt.net/news/verlage-news/carlsen-klagt-gegen-open-ai-435659




















