Bundeskartellamt genehmigt Mehrheitsbeteiligung von C.H.Beck an dtv

Bundeskartellamt genehmigt Mehrheitsbeteiligung von C.H.Beck an dtv

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung von C.H.Beck am Verlag dtv offiziell genehmigt. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervor.

Bewertung der Marktstellung und Wettbewerbssituation

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betont, dass C.H.Beck vor allem im Bereich juristischer Fachinformationen eine starke Position innehat. Die geplante Fusion betrifft jedoch hauptsächlich die Segmente Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbücher.

In diesen Bereichen konkurrieren beide Verlage mit zahlreichen weiteren Anbietern, sodass keine wettbewerblichen Nachteile zu erwarten sind. Auch hinsichtlich der Beck-Texte im dtv-Verlag sieht das Bundeskartellamt keine Bedenken, da diese wirtschaftlich nur eine geringe Rolle spielen und den Konsumenten ausreichend alternative Angebote zur Verfügung stehen.