Gesetzliche Anpassungen zum Umgang mit bestehenden Warenbeständen
Der Gesetzgeber hat auf die bisher ungelöste Problematik reagiert, die sich beim Umgang mit Millionen von Büchern und anderen Warenbeständen ergibt, welche vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf den Markt gebracht wurden. Ziel der Regelung ist es, Unternehmen vor unnötigen Warenvernichtungen und unverhältnismäßigen Kosten zu schützen. Dabei wird insbesondere die private Rechtsdurchsetzung in Deutschland berücksichtigt, die bisher durch die Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und des CPC-Netzwerks – wie FAQs und das „Common Understanding“ – nicht ausreichend Beachtung fand.
Verhältnismäßigkeit bei Unterlassungsansprüchen
Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Verstößen gegen die neuen EmpCo-Vorgaben ist nun gesetzlich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Diese Maßnahme bietet Verlagen und Buchhandlungen eine verlässlichere Orientierung und reduziert das Risiko, dass Bücher aus Angst vor Abmahnungen vorsorglich aus dem Verkauf genommen, remittiert oder vernichtet werden. Dadurch können wirtschaftliche Belastungen für Unternehmen sowie vermeidbare Umweltschäden verringert werden. Die Gesetzesänderung entbindet die Unternehmen jedoch nicht von der Verpflichtung, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Produkte an die neuen Anforderungen anzupassen.
Stellungnahme des Börsenvereins
Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, betont: „Für die Buchbranche betrifft dies Millionen von Büchern, die noch über Jahre hinweg lieferbar sein könnten. Die bisherige Rechtsunsicherheit hätte die Verfügbarkeit für Leserinnen und Leser gefährdet, unnötige Remissionen und Vernichtungen gefördert und damit erhebliche wirtschaftliche Schäden für Handel und Verlage verursacht.“
Er fügt hinzu: „Die aktuelle Regelung schafft zwar keine vollständige Rechtssicherheit und ersetzt keine formelle Übergangs- oder Abverkaufsfrist. Dennoch ist es positiv, dass der Gesetzgeber die erkennbaren Regelungslücken identifiziert und im Rahmen der Möglichkeiten korrigiert hat.“




















