Bibliothek darf Warnhinweise in Bücher stecken

Die Stadtbücherei Münster hatte in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch einen Warnhinweis angebracht. Das ist erlaubt, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Münster und lehnte einen entsprechenden Antrag des Autors auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Der Autor hatte in dem betreffenden Buch historische Fakten, etwa über die Mondlandungen, negiert.
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