Keine Verbot von „Innerstädtischer Tod“

Der Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am 18. März in einem Eilverfahren die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen, mit der diese weiterhin erreichen wollten, die weitere Verbreitung des Romans „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters zu verbieten.
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