„Innerstädtischer Tod“: Erster Punktsieg für die Kunstfreiheit

Alles von der Kunstfreiheit gedeckt? Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Christoph Peters Roman „Innerstädtischer Tod“ an diesem Dienstag (25. Februar) abgewiesen. Eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, aufgrund derer die Kunstfreiheit zurückzutreten habe, sei in diesem Fall nicht zu begründen, so die Pressekammer des Landgerichts – die dabei auch auf den bekannten Fall „Esra“ verweist.
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