Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Der Konzern hatte Beschwerde gegen die Feststellung der Wettbewerbsbehörde eingereicht. „Als Rückenwind für laufende Verfahren gegen Amazon“, bezeichnet das Bundeskartellamt diese Entscheidung.
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