Druckerzeugnisse und Verpackungen, sofern sie auf Basis von Holz hergestellt werden, dürfen ab dem 30. Dezember 2024 nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Verbände der Zeitungs- und Buchbranche teilen das Ziel, kritisieren aber unter anderem nicht erfüllbare Nachweispflichten.
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