Ab dem 1. Januar 2025 ist laut Wachstumschancengesetz bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Das Bundesfinanzministerium beantwortet in einem FAQ die wichtigsten Fragen zur Umstellung, nennt die Übergangsregelungen.
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