Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. Dezember entschieden, dass eine Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen rechtmäßig ist: Nach ihr dürfen öffentliche Bibliotheken dort auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Der Deutsche Bibliotheksverband fordert eine Sonntagsöffnung auch für andere Bundesländer.
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