Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“: Was ist erlaubt?

Mit dem Begriff „klimaneutral“ darf man für Produkte nur dann werben, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt. Sprich, ob es eine Reduktion oder eine Kompensation von CO2-Emissionen gab. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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