Der Börsenverein begrüßt, dass die Beförderung von Büchern explizit in den Katalog der Universaldienstleistungen beim Gesetz zur Modernisierung des Postrechts aufgenommen wurde. Dieses wurde am 13. Juni vom Bundestag verabschiedet. Eine vom Verband geforderte Laufzeitregelung wurde nicht aufgenommen.
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