Oberlandesgericht: Amazon haftet nicht für E-Book-Inhalte
Karl Valentins "Buchbinder Wanninger" wird auch von der Justiz durch die Instanzen gejagt: Laut Oberlandesgericht München muss ein Online-Versandhändler nicht für Inhalte von E-Books haften. Der Fall landet aber wohl vor dem Bundesgerichtshof.